Letter of Intent – Absichtserklärung bzw. Interessensbekundung

In dem Artikel Das EXIST-Gründerstipendium empfehle ich jedem Gründer für die Geschäftsidee frühzeitig sogenannte Letter of Intents (LoI) von großen und bekannten potentiellen Kunden oder Partnern einzuholen und dem Antrag beizulegen. Der LoI sollte möglichst kurz und unverbindlich formuliert sein, da es sonst insbesondere in größeren Unternehmen zu sehr langen Prüfungen des Inhalts durch die

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