Letter of Intent – Absichtserklärung bzw. Interessensbekundung

In dem Artikel Das EXIST-Gründerstipendium empfehle ich jedem Gründer für die Geschäftsidee frühzeitig sogenannte Letter of Intents (LoI) von großen und bekannten potentiellen Kunden oder Partnern einzuholen und dem Antrag beizulegen. Der LoI sollte möglichst kurz und unverbindlich formuliert sein, da es sonst insbesondere in größeren Unternehmen zu sehr langen Prüfungen des Inhalts durch die Juristen kommen kann.
Seit Veröffentlichung des Artikels vor einigen Wochen haben mich bereits eine Vielzahl von Anfragen erreicht, zur Weiterleitung eines Muster einer Interessensbekundung.

Dieses Muster möchte ich nun allen Interessierten zur Verfügung stellen. Ihr könnt es am Ende des Artikels als Word-Dokument downloaden.

Was ist ein Letter of Intent?

Ein Letter of Intent ist eine Willenserklärung, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrags bekunden soll. Im besten Fall wird eine Letter of Intent durch einen verbindlichen Hauptvertrag abgelöst. Wichtig ist beim Letter of Intent, dass keine Rechtsverbindlichkeit bestehen soll.

Wofür ist ein Letter of Intent wichtig?

In der freien Wirtschaft werden Letter of Intents insbesondere bei größeren Projekten genutzt. Dadurch soll für die laufenden Verhandlungen die gegenseitige Ernsthaftigkeit der Gespräche und der Wille zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags dokumentiert werden.

Für Startup-Gründer sind Letter of Intents sehr wichtig, da so bereits frühzeitig der Vertriebsaufwand und -erfolg für die Gründungsidee getestet werden kann. Es macht nämlich keinen Sinn, Zeit und Geld für eine Geschäftsidee zu verschwenden, die keine Kunden findet! Zudem helfen Unterstützer dabei, die eigene Ideen besser einzuschätzen und das Konzept fein zu schleifen.

Inbesondere für Wettbewerbe, Accelerator- oder Inkubatorprogramme sowie für jedwede Art von Finanzierungen sind Letter of Intents entscheidend, da sie eine objektive Bewertungsgrundlage für die Geschäftsidee schaffen.

Was gilt es bei einer Interessenbekundung für eine Geschäftsidee zu beachten?

Das Dokument sollte nicht Letter of Intent oder Absichtserklärung, sondern Interessensbekundung genannt werden. Je förmlicher ein Letter of Intent aufgesetzt wird und je komplizierter er geschrieben ist, desto größer wird aus Sorge vor einer möglichen Rechtsverbindlichkeit die Abwehrhaltung des Gegenübers.

Insbesondere in größeren Unternehmen gibt es Rechtsabteilungen, die viele Wochen brauchen, um ein LoI zu prüfen.Deswegen sollte die Absichtserklärung bzw. Interessensbekundung möglichst kurz (max. eine Seite) und leicht verständlich sein.

Es reicht daher die Vertragsparteien zu nennen, kurz die Gründungsidee bzw. das Produkt oder die Dienstleistung zu beschreiben und sollte zum Schluss des Dokuments die Rechtsverbindlichkeit ausschließen.

Viel Erfolg mit unserem Letter of Intent 😊

Download Muster

Allgemein

Schreibe einen Kommentar