Das EXIST-Gründerstipendium

“Made in Germany” hat weltweit einen hervorragenden Ruf, und Deutschland gehört zu den führendsten Nationen bei Forschung und Produktentwicklung. Doch oft schaffen es die Forschungsergebnisse aus den Forschungseinrichtungen nicht auf den Markt. Leider! Damit die führende Rolle Deutschlands in Forschung und Entwicklung in mehr Unternehmensgründungen mündet, wurde EXIST (https://www.exist.de) als machtvolles Förderinstrument geschaffen. Besonders spannend ist hierbei das EXIST-Gründerstipendium.

Ich kann jedem Gründer mit einem Hochschulstudium dazu raten, sich für das EXIST-Gründerstipendium zu bewerben. Neben einer Förderung von durchschnittlich 100.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden muss, wirst du zahlreiche wichtige Erfahrungen für eine erfolgreiche Gründung sammeln.

Wie du das EXIST-Gründerstipendium beantragst, welche Voraussetzungen dafür gelten, was bei den Formalitäten und Abrechnungen zu beachten ist – das erkläre ich dir in diesem Artikel. Zudem gebe ich dir zahlreiche Ratschläge, die auf meinen persönlichen Erfahrungen mit dem EXIST-Gründerstipendium basieren.

Inhalt:

Was ist das EXIST-Programm?

Was ist das EXIST-Gründerstipendium?

Wer kann das EXIST-Gründerstipendium beantragen?

Was sind die Vorteile des EXIST-Gründerstipendiums?

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Wie beantragt man die Förderung?

Was muss der Antrag beinhalten?

Was macht einen erfolgreichen Antrag aus?

Was passiert nach der Beantragung?

Wie wird das Fördergeld richtig eingesetzt?

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Was passiert nach Abschluss des Gründerstipendiums?

Noch mehr Tipps, Tricks und Infos

Immer im Team gründen!

Letter of Intent und Unterstützer

Weitere Förderprogramme

Was ist das EXIST-Programm?

Das EXIST-Programm der Bundesregierung ist ein Instrument, um innovative Startups aus Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland erfolgreich zu unterstützen und junge Technologieunternehmen aufzubauen. Dabei umfasst EXIST drei Förderprogramm-Linien:

  1. Die EXIST-Gründungskultur unterstützt Hochschulen dabei, eine ganzheitliche, hochschulweite Strategie zu Gründungskultur und Unternehmergeist zu formulieren und nachhaltig sowie sichtbar umzusetzen.
  2. Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung innovativer, technologieorientierter und wissensbasierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
  3. Der EXIST-Forschungstransfer fördert die notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen sowie die notwendigen Vorbereitungen für den Unternehmensstart.

Was ist das EXIST-Gründerstipendium?

Mit dem EXIST-Gründerstipendium fördert der Staat Gründungen aus dem wissenschaftlichen Umfeld. Das Ziel ist es, bestehendes Know-how der Hochschulen in Startups zu überführen. Studierende, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten eine finanzielle Absicherung sowie ein professionelles Coaching. So können die Stipendiaten Ihre Gründungsidee mit Bezug zu bereits bestehenden wissenschaftlichen Arbeiten realisieren. Voraussetzung ist, dass die Gründungsidee gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten aufweist, zudem innovativ und technologieorientiert ist. Oder dass es sich um ein wissensbasiertes Projekt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen handelt.

Die maximale Förderdauer des EXIST-Gründerstipendiums beträgt ein Jahr. Die Fördersumme muss nicht zurückgezahlt werden. Damit ein Hochschul-Gründer oder ein Hochschul-Team ein EXIST-Gründerstipendium erhält, muss das geplante Vorhaben dem eines echten Startups entsprechen! Dies wird bei der Einreichung des Antrages intensiv geprüft.

Wer kann das EXIST-Gründerstipendium beantragen?

Das EXIST-Gründerstipendium richtet sich nicht nur an Studierende (Voraussetzung: mindestens die Hälfte des Studiums muss absolviert sein) und Hochschulabsolventen. Es werden auch ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter bis zu fünf Jahre nach deren Abschluss bzw. Ausscheiden sowie Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen oder Hochschulen gefördert. 

Das Gründungsvorhaben kann alleine oder in einem Team durchgeführt werden. Allerdings gibt es ein paar Vorgaben, die beachtet werden müssen:

  • Es werden maximal drei Personen eines Teams gefördert. Teams mit mehr als drei Gründern müssen daher entscheiden, wer die Förderung in Anspruch nehmen darf.
  • Teams, die ausschließlich aus Studierenden bestehen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
  • Ein Teammitglied mit einer qualifizierten Berufsausbildung kann als technischer Mitarbeiter gefördert werden. Der Abschluss dieses Team-Mitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Die geförderten Team-Mitglieder dürfen maximal fünf Stunden pro Woche anderen bezahlten Beschäftigungen nachgehen.

Was sind die Vorteile des EXIST-Gründerstipendiums?

Der offensichtlichste Vorteil des EXIST-Gründerstipendiums ist die finanzielle Unterstützung des Gründervorhabens mit Fördermitteln. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden – es ist also “geschenktes” Geld. Das EXIST-Gründerstipendiums sorgt somit für eine sehr gute finanzielle Absicherung der Gründer und mindert deren finanzielles Risiko.

Es gibt noch weitere Vorteile, die das EXIST-Gründerstipendium mit sich bringt:

  • Auf alle Informationsmaterialien der EXIST-Gründerstipendiaten müssen bestimmte Logos des Wirtschaftsministeriums und der EU gedruckt werden. Was sich als Zwang anhört, besitzt einen klaren Pluspunkt: Die Logos wirken auf potentielle Kunden sehr positiv; sie verleihen dem jungen Startup einen vertrauenswürdigen Charakter.
  • Als EXIST-Teilnehmer ist das Startup automatisch INVEST-fähig.

INVEST (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/invest.html) ist ein weiteres Startup-Förderprogramm der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Investoren. Die Investoren erhalten hier unter anderem direkt 20% ihrer Investition zurück und bei einem Exit steuerliche Erleichterungen.

  • Die EXIST-Stipendiaten bekommen durch das Gründernetzwerk und durch die Veröffentlichungen des Projektträgers den Zugang zu einem großen Business-Netzwerk.
  • Nicht jedes Gründungsprojekt ist erfolgreich. Wer nach dem Stipendium im Bereich Innovation und Digitalisierung arbeiten möchte, hat gute Chancen über das Programm Mittelstand Innovativ als Innovations- und Digitalisierungsassistent(in) in einem mittelständischen Unternehmen (https://www.ptj.de/innovationsassistent) aufgenommen zu werden. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm des PTJ (Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich).

Natürlich gibt es auch Nachteile des EXIST-Gründerstipendiums:

  • Man darf noch nicht  gegründet haben
  • Keine Deadline für die Abgabe
  • Wartezeit von drei Monaten ohne eine Rückmeldung
  • Gründung und Einnahmen sind kompliziert bei der Abrechnung
  • Abrechnung über die Universität ist langsam

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderung besteht aus Personalkosten, Coaching- und Sachmitteln.

Die Höhe der monatlichen Förderung pro Person ist abhängig vom erreichten Bildungsabschluss der einzelnen Team-Mitglieder. So erhalten…

  • promovierte Gründer: 3.000 Euro/Monat
  • Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
  • Technische Mitarbeiter: 2.000 Euro/Monat
  • Studierende: 1.000 Euro/Monat

Zudem wird ein Kinderzuschlag von 150 Euro/Monat pro Kind gezahlt

Die Höhe der Fördermittel für Sachausgaben ist abhängig von der Anzahl der Teammitglieder. Bei Einzelgründungen werden 10.000 Euro zur Verfügung gestellt, Teams erhalten 30.000 Euro. Zudem gibt es ein Coaching-Budget in Höhe von 5.000 Euro.

Das Coaching als wesentlicher Erfolgsfaktor des EXIST-Gründerstipendiums

Das Coaching ist ein elementarer Bestandteil des EXIST-Gründerstipendiums, denn vielen Gründern fehlen die für eine Gründung notwendigen Kompetenzen. Allerdings wissen viele Gründer nicht, welche Kompetenzen sie durch Coaches in ihr Team holen sollten. Es ist daher notwendig, dass das Gründungsnetzwerk entsprechende Vorschläge unterbreitet oder dass über externe Berater und Ansprechpartner ein detaillierter und individueller Coaching-Plan erarbeitet wird. Diese Tätigkeit wird ebenfalls über die Coaching-Fördermittel bezahlt.

Hinweis: Wir unterstützen gerne bei der Ausarbeitung des Coaching-Plans. Schreibe uns dazu einfach und unverbindlich eine Mail.

Wie beantragt man die Förderung?

Ich habe schon an vielen Förder- und Forschungsprogrammen teilgenommen. Deren Beantragung fiel oft zeitaufwändig und kompliziert aus. Aber Verfahren für das EXIST Gründerstipendium ist wirklich sehr einfach gehalten. Der Antrag lässt sich theoretisch in weniger als einer Stunde ausfüllen, sofern man seine Hausaufgaben gemacht hat. Praktisch sollte man mit rund einem Monat für den Antrag rechnen, da die Ausarbeitung des Ideenpapiers wesentlicher Bestandteil des Antrags ist und einem vereinfachten Businessplan entspricht.

Zudem empfehle ich sogenannte LoI (Letter of Intent = Interessensbekundungen) von potentiellen Kunden und Partnern einzusammeln und dem Antrag beizulegen. Ideale LoI-Geber sind dabei große und bekannte Unternehmen. Der LoI sollte möglichst kurz und unverbindlich formuliert sein, da es sonst insbesondere in größeren Unternehmen zu sehr langen Prüfungen des Inhalts durch die Juristen kommen kann.

Ablauf der Beantragung des EXIST-Gründerstipendiums

  • Beantragt wird die Förderung mit einem Gründungsnetzwerk
  • Hierfür muss vorher mit dem Gründungsnetzwerk das Vorhaben besprochen werden
  • Danach gilt es, einen Mentor zu suchen
  • Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag ausgefüllt und dem Gründungsnetzwerk übergeben
  • Das Gründungsnetzwerk finalisiert den Antrag, die Hochschul-Verantwortlichen unterschreiben die Förderung und senden den Antrag an den Projekträger

Was muss der Antrag beinhalten?

Der Antrag für das EXIST-Gründerstipendium besteht aus dem Ideenpapier (Umfang: rund 20 Seiten) und acht Anlagen. Der oder die Gründer sind nicht für alle Anlagen verantwortlich.

Wer die Förderung beantragen möchte, muss sich nur um vier Anlagen kümmern. Zudem empfehle ich den Antrag des Mentors gemeinsam auszufüllen, da es sowohl euren Mentor als auch euch unnötigen Kommunikationsaufwand erspart. Den Rest erledigt das Gründernetzwerk und die Hochschule bzw. betreuende Einrichtung.

Die Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden.           

Wie auf dieser gekürzten Checkliste zu sehen ist, besteht die Aufteilung folgendermaßen:

Unterlagen der Bewerber:

  • Anlage – Angabe zur Person: Vordruck für jede Person ausfüllen, unterschreiben und dem Antrag beifügen
  • Kopie des letzten Zeugnisses (Studienabschluss, Berufsabschluss, ggf. Arbeitszeugnis)
  • Anlage 2 – Ideenpapier: Vordruck als Vorlage verwendbar
  • Anlage 3 – Verpflichtungserklärung der Gründer bzw. des Gründers: Vordruck für jede Person ausfüllen, unterschreiben und dem Antrag beifügen

Unterlagen der Hochschule, Forschungseinrichtung und des Mentors:

  • Projektantragsformular AZA: In Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Stempel der Hochschule oder Forschungseinrichtung
  • Anlage 4 – Erklärung des Mentors: Vordruck durch Mentor ausfüllen und unterschreiben lassen, dann dem Antrag beifügen
  • Anlage 5 – Erklärung der Hochschule oder Forschungseinrichtung: Vordruck ausfüllen, mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Stempel der Hochschule oder Forschungseinrichtung dem Antrag beifügen
  • Anlage 8 – Erklärung zur Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen: Vordruck ausfüllen, mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Stempel der Hochschule oder Forschungseinrichtung dem Antrag beifügen

Unterlagen des Gründungsnetzwerkes der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung Anlage 6 – Erklärung des Gründungsnetzwerkes: Vordruck ausdrucken und durch Gründungsnetzwerk ausfüllen und unterschreiben lassen

Was macht einen erfolgreichen Antrag aus?

Der Antrag für das EXIST-Gründerstipendium geht an den Projektträger Jülich. Dieser prüft die Unterlagen sehr. Schließlich winkt im besten Fall eine nicht zurückzuzahlende Förderung in der Höhe von rund 100.000 Euro. Dementsprechend muss nicht nur die Idee, sondern auch das Team, der Markt und der Innovationsfaktor überzeugend sein.

Damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass ein Antrag bewilligt wird, sollte folgendes beachtet werden:

  • Die Idee für das Startup ist zweifelsfrei wichtig aber nicht entscheidend.
  • Das EXIST-Programm soll Innovationen fördern, die an Hochschulen entstanden sind. Somit muss das Projekt eine deutliche Innovationshöhe vorweisen können.
  • Da die Förderung an Studierende und Wissenschaftler geht, muss ein Bezug zu wissenschaftlichen Arbeiten vorhanden sein. Dieser Bezug sollte durch entsprechende Bachelor-, Master- oder Promotionsarbeiten hervorgehoben werden.
  • Die Marktfähigkeit der Idee bzw. Konzeptes sollte genau dargelegt werden.
  • Sehr vorteilhaft sind bereits bestehende Prototypen oder Letter of Intents
  • Ebenso wichtig ist die Zusammensetzung des Teams. Das sollte möglichst heterogen ausfallen (dazu später mehr) sowie mit Fachwissen und Hartnäckigkeit punkten.

Auch wenn alle Aspekte wichtig sind, so werden sie bei der Bewertung durch das PTJ unterschiedlich gewichtet. Das PTJ vergibt insgesamt maximal 13 Punkte für einen Antrag, welche folgendermaßen verteilt werden:

  • Team: max. 3 Punkte
  • Innovation: max. 5 Punkte
  • Marktfähigkeit: max. 5 Punkte  

Tipp:  Das verantwortliche Team des PTJ hilft bei Fragen und Problemen auch im Vorfeld einer Abgabe gerne weiter. Zudem kann eine unverbindliche Prüfung des Vorhabens beantragt werden, ohne den kompletten Antrag auszufüllen und einzureichen.

Was passiert nach der Beantragung?

Wurde der Antrag eingereicht, gibt es in der Regel kein direktes Feedback vom PTJ. Erst nach rund zwei Monaten erfolgt eine Rückmeldung, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Der Entscheid basiert auf einem Punktesystem, bei dem bis zu 13 Punkte erreicht werden können. Wird der Antrag mit mehr als 7  Punkten abgelehnt, hat das Team die Möglichkeit das Konzept nachzubessern und einen neuen Antrag einzureichen.

So sieht das Feedback des PTJ auf Basis der Punkteverteilung aus:

  • 9 Punkte oder mehr: Förderung bewilligt
  • Zwischen 7 und 9 Punkte: Eine Nachbesserung wird empfohlen
  • Weniger als 7 Punkte: Ablehnung der Förderung

Sollte ein Antrag abgelehnt werden, empfehle ich, die Flinte nicht gleich ins Korn zu werfen! Besser ist es, die Idee und das Konzept zu überdenken sowie die Aspekte Team, Marktfähigkeit und Innovation zu schärfen bzw. zu verbessern. Erhält ein Team die Zusage zur Förderung, betritt es die nächste Stufe des EXIST-Gründerstipendiums. Hierbei müssen unter anderem die Ausgaben- und Einnahmen geplant, verwaltet und korrekt verbucht werden.

Wie wird das Fördergeld richtig eingesetzt?

Wie die Förderung – neben den Gehältern – ausgegeben werden kann und soll, ist klar vorgegeben: Es gibt Mittel für das Coaching und für Sachmittel. Die Coaching- und Sachmittel-Planung ist innerhalb von einem Monat mit dem Sachbearbeiter abzustimmen.

Bei den Ausgaben gilt:

  • Die Richtlinien für die Ausgaben können je nach Hochschule variieren. Im besten Fall können Bestellungen oder Rechnungen einfach bei einem Mitarbeiter des Lehrstuhls abgegeben werden. Im schlimmsten Fall sind die Gründer auf sich alleine gestellt.
  • Es gibt stellenweise Vorgaben, die Einkäufe über Amazon untersagen.
  • Auslagenrechnungen (ein Gründer streckt das Geld vor und erhält es von der Hochschule bzw. der betreuenden Einrichtung zurück) sind von einigen Hochschulen ungern gesehen.
  • Bei der Rechnungsadresse muss stets die Adresse der Hochschule angegeben werden.
  • Es gibt Sachausgaben, die nicht über eine Förderung bezahlt werden können. Dazu gehören beispielsweise Bewirtungskosten, Telefonkosten oder Anschaffungen, die vor Förderungsbeginn angeschafft wurden. Mehr dazu hier: https://www.exist.de/SharedDocs/FAQs/DE/Gruenderstipendium/Sachausgaben-nicht-anerkannt.html

Die Coaching-Mittel

Ein Coach ist eine Person, die eigenen unternehmerischen Erfolg nachweisen kann oder eine leitende Funktion in einem Unternehmen ausgeübt hat. Das Ziel des gründungsbezogenen Coachings ist es, eine objektive Sicht auf das Vorhaben zu gewährleisten und die Potentiale möglichst auszuschöpfen.

Förderfähig sind Beratungen, die der Vorbereitung der Gründung hinsichtlich der eigentlichen Unternehmung, ihrer kaufmännischen und steuerlichen Gestaltung sowie einer strategischen Beratung zu den Themen Geschäftsmodell, Produkt, Vertrieb, Marketing, Innovationsschutz oder Finanzierung dienen. Der Tageshonorar-Satz für einen Coach darf maximal 800 Euro (netto) bzw. 100 Euro (netto) pro Stunde zuzüglich Reisekosten betragen. Zudem können auch Weiterbildungsmaßnahmen, welche die Gründung betreffen, gefördert werden.

Beispielhafte Planung für die Coachingmittel

Die Sachmittel

Sachmittel dienen der Vorbereitung der Gründung und einer möglichen Prototypen-Entwicklung. Die Verwaltung erfolgt über das Gründernetzwerk der Hochschule. Wichtig ist der sogenannte Vorhabensbezug, der für jede Ausgabe erkennbar sein muss. Beispiel: Der Kauf eines Gehäuses für den Prototypen.

Wichtig: Die Gründer müssen stets sicherstellen, dass sie sparsam und wirtschaftlich mit den Fördermitteln umgehen! Alle Rechnungen sollten auf den Zuwendungsempfänger (Hochschule / Forschungseinrichtung) ausgestellt sein und nur in begründeten Ausnahmefällen auf die Privatanschrift eines Gründers. Ausgaben auf eine Personen- oder Kapitalgesellschaft sind nicht zuwendungsfähig. Es werden nur Ausgaben anerkannt, die innerhalb der Vorhabenslaufzeit anfallen. Gibt es Abonnements, Mitgliedschaften oder andere laufende Kosten, so werden diese anteilig verrechnet.

Beispielhafte Planung für die Sachmittel

Beschaffungsprozess

  • Alle Ausgaben müssen in Bezug zum Projekt stehen und beziehen sich auf Leistungserbringungen während der Vorhabenslaufzeit. Änderungen, die einen Einzelwert von 410 Euro (netto) übersteigen, müssen angezeigt werden.
  • Bei Sachmitteln, die mehr als 500 Euro (netto) und weniger als 10.000 Euro (netto) kosten, muss mindestens ein Angebot eingeholt und aktenkundig gemacht werden.
  • Bei Ausgaben von über 10.000 Euro (netto) sind mindestens drei schriftliche Angebote nötig.
  • Bei Dienstleistungsaufträgen, die einen Einzelwert von 5.000 Euro (netto) übersteigen, muss vorab eine Leistungsbeschreibung mit dem PTJ erfolgen. Der Zeitraum der Leistungserbringung ist in den Beleglisten zu dokumentieren.
Prozess der Beschaffung im EXIST-Gründerstipendium

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Wurde ein EXIST-Gründerstipendium genehmigt, muss eine Vielzahl an Vorgaben und Fristen eingehalten werden. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte:

  • Geeigneten Gründerberater/Coach auswählen und Coaching-/Betreuungs-Fahrplan ausarbeiten.
  • Coaching-/Sachmittel-Planung spätestens einen Monat nach Laufzeitbeginn an Projektträger Jülich (PTJ) senden.
  • Teilnahme am Seminar „Gründerpersönlichkeit/Gründerteam“.
  • Mindestens zwei Präsentationen zum Projekt vor dem Gründernetzwerk/Coach durchführen.
  • Zwischenpräsentation des Businessplan nach fünf Monaten. Bewertung durch Gründernetzwerk an PTJ senden.
  • Das Gründernetzwerk muss zum Ende des zehnten Förder-Monats den Businessplan mit Bewertung, Ergebnisdarstellung und Projektfragebogen an den Projektträger senden
  • Gibt es wesentlichen Änderungen des Arbeitsplanes? Dann muss der PTJ unterrichtet werden.
  • Regelmäßig eigenverantwortlich Steuern und Sozialversicherungen abführen.
  • ESF-Fragebogen am Ende der Förderung ausfüllen.
  • Falls eine Nachfrage des PTJ gibt, muss es fünf Jahre lang eine detaillierte Auskunft über den Projektverlauf geben.

Was passiert nach Abschluss des Gründerstipendiums?

Ist die Förderung beendet, müssen noch zwei Fragebögen ausgefüllt werden. Zudem erfolgt eine Inventarisierung, bei der auch die Übernahme der Anschaffungen durch die Gründer geklärt wird.

Ein Punkt, der neu geregelt wurde, ist der Umgang mit Patenten. Die Anmeldung von Patenten gehört mittlerweile zu den förderfähigen Ausgaben. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Anmeldung über die Hochschule erfolgt, sodass Patente formal zum Inventar der Hochschule gehören.

Nach Ablauf des Förderzeitraums müssen Patente sowie alle anderen Inventar-Stücke, die vom Startup übernommen werden wollen, von der Hochschule abgekauft werden. Von den Initiatoren des EXIST-Programms wird dazu ein symbolischer Euro favorisiert. Die Differenz zu den marktüblichen Preisen, wird in diesem Fall oft als De-minimis- Beihilfe für das gegründete Unternehmen gewährt. Allerdings gibt es Hochschulen, die von diesem Startup-freundlichen Vorgehen abweichen.

Noch mehr Tipps, Tricks und Infos

  • Deadline für den Antrag setzen. Ohne Deadline schiebt man die Abgabe des Antrags gerne hinaus, da man immer wieder Verbesserungspotential finden wird. Nach ca. zwei Monaten Arbeit wird der Antrag jedoch erfahrungsgemäß nicht besser. Viel eher verschenkt man wichtige Zeit in der Startphase. Zudem kann immer noch nachgebessert werden. Daher lieber den Antrag innerhalb von 1-2 Monaten einreichen und 2-3 Monate weiter Vorarbeit für das Startup leisten, statt 5 oder mehr Monate in den Antrag zu investieren.
  • Coachings sind unabdingbar und wichtiger als viele Gründer glauben. Deswegen ist es wichtig, sich frühzeitig einen passenden Coach zu suchen.
  • Um sich fortzubilden, neue Inspirationen zu sammeln und den Kontakt zu anderen Gründern zu erhalten, sind Startup-Events und Businessplan-Wettbewerbe wie start2grow eine lohnende Investition.
  • Bei der Einschätzung des Marktes darf man gerne groß denken, aber nicht größenwahnsinnig werden. Am besten wird der Markt über TAM (Total Available Market), SAM (Serviceable Available Market) und SOM (Service Obtainable Market) eingeschätzt.
  • Für den Finanzplan existieren viele hilfreiche Vorlagen. Idealerweise wird das Team durch einen Betriebswirt unterstützt. Eine Übersicht sinnvoller Finanzplanvorlagen sind hier zu finden: http://financial-modelling-videos.de/kostenlose-excel-finanzplanvorlagen-im-vergleich/).
  • Man muss geduldig sein. Nach Abgabe des Antrags dauert es rund zwei Monate bis zur Rückmeldung des PTJ. Nach der Genehmigung muss mit weiteren drei Monaten gerechnet werden, bis der erste Geldfluss seitens Hochschule erfolgt.
  • Nicht aufregen: Abrechnungen über die Hochschule sind in der Regel kompliziert und dauern lange. Versteht den Beschaffungsprozess, damit es nicht zu unerwarteten und zeitraubenden Problemen kommt.
  • Bitte nicht vergessen: Es ist wichtig, dass alle Teammitglieder Krankenkassen-Beiträge bezahlen. Wer wie viel bis zu welchem Einkommen bezahlen muss? Das fällt kompliziert aus und wird am besten von jedem Teammitglied direkt mit seiner jeweiligen Krankenkasse besprochen. Gleichermaßen sieht es mit Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung und Rentenkasse aus.
  • Ebenso wichtig: Das Gründungsteam muss Steuern abführen!
  • Jedes Startup-Team bildet automatisch eine GbR. Wird eine GmbH oder UG gegründet, drohen bei der ersten Betriebsprüfung private und hohe Steuernachzahlungen. Mit Hilfe des Einbringungsvertrag kann die Umwandlung von der GbR zur GmbH oder UG steuerneutral abgewickelt werden. (mehr Infos dazu: https://www.exist.de/DE/Campus/Gruendergeist/Im-Fokus/Recht/GmbH-gruenden/inhalt.html)
  • Die Sachmittel sollten frühzeitig verausgabt werden. Last-Minute-Ausgaben müssen vermieden werden, da diese eventuell nicht mehr gefördert werden.
  • Damit jemand erfolgreich ein Unternehmen gründen kann, benötigt er kein Wirtschaftsstudium und muss auch nicht alles wissen oder alles können. Trotzdem sollte jeder Gründer sich regelmäßig weiterbilden und bspw. Fachliteratur lesen. Empfehlenswerte Bücher sind findest du hier: 10 Buchempfehlungen für Gründer
  • Das EXIST-Gründerstipendium kann von einem Gründer alleine genutzt werden, doch ich empfehle die Gründung in einem Dreier-Team. Warum, das verrate ich im nächsten Absatz.

Immer im Team gründen!

Das Team ist ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung des EXIST-Gründerstipendiums. Selbstverständlich kann man versuchen, sein Startup alleine zu gründen – davon rate ich allerdings ab!

Wenn man beispielsweise krank ist, in den Urlaub fährt (ja, richtig gelesen auch ein Gründer braucht Urlaub) oder vielleicht eine andere wichtige Abgabe anliegt, kann ein zweites Teammitglied immer unterstützend tätig werden und das Tagesgeschäft übernehmen. Zudem halte ich es für wichtig, dass es in einem Team komplementäre Fähigkeiten bzw. nicht zu homogene Expertisen im Team gibt. Ideal halte ich ein Team aus drei Gründern.

Dieses Dreiergespann sollte, so empfehlen es Experten, im Idealfall aus einem “Hustler”, “Hipster” und “Hacker” bestehen. Ich stimme dem zu.

Jedes Teammitglied nimmt so eine spezielle Rolle ein:

  • Der Hipster ist der kreative Kopf und meist auch der Designer und Produktmanager.
  • Der Hacker ist derjenige, der das Produkt umsetzt, indem er sich in die Algorithmen oder die Funktionsweise von Hardware tief einarbeitet.
  • Der Hustler ist der Verkäufer, der das Konzept oder das Produkt an den Mann bringt.

Nicht jedes Gründungsteam schafft es, derartige Rollen klar zu trennen. Trotzdem sollten die Verantwortlichkeiten klar definiert werden.

Letter of Intent und Unterstützer

Das Gründungsteam sollte sich auf jeden Fall schnellstmöglich Unterstützer der Idee suchen, in der freien Wirtschaft oder bei Kommunen. Es macht nämlich keinen Sinn, ein Jahr lang mit einer Geschäftsidee zu verschwenden, die keine Kunden findet! Zudem helfen Unterstützer dabei, die eigene Ideen besser einzuschätzen und das Konzept fein zu schleifen.

Gibt es Unterstützer, sollten diese ein LoI (Letter of Intent) unterschreiben. Hierbei handelt es sich nicht um einen Vertrag, sondern eine unverbindliche Absichtserklärung. Hier drei wichtige Tipps:

  1. Das Dokument sollte nicht Absichtserklärung, sondern Interessensbekundung genannt werden. Denn je förmlicher ein LoI aufgesetzt wird und je komplizierter er geschrieben ist, desto größer wird aus Sorge vor möglichen juristischen Konsequenzen die Abwehrhaltung des Gegenübers.
  2. Insbesondere in größeren Unternehmen gibt es Rechtsabteilungen, die viele Wochen brauchen, um ein LoI zu prüfen.Deswegen sollte die Absichtserklärung bzw. Interessensbekundung möglichst kurz (max. eine Seite) und leicht verständlich sein.
  3. Neben dem LoI gibt es noch einen anderen Weg, den Fördermittel-Gutachter davon zu überzeugen, dass die Idee Unterstützung findet – über Startup-Wettbewerbe. Viele dieser Wettbewerbe loben Preise o.ä. aus. Gewinnt das Gründerteam derartige Preise für seine Idee, kann das als Bescheinigung für ein gutes Konzept dienen.

Weitere Förderprogramme

Neben dem EXIST-Gründerstipendium gibt es weitere Förderprogramme. Diese empfehle ich, besonders für technologie- und wissensbasierte Startups:

  • EXIST-Forschungstransfer
  • High-Tech Gründerfonds
  • INVEST
  • German Accelerator

Benötigt ein Startup frisches Geld, kann es diese Möglichkeiten nutzen:

  • ERP-Kapital für Gründung / ERP-Gründerkredit
  • Mein Mikrokredit / Mikromezzaninfonds Deutschland
  • KfW-Unternehmerkredit
  • ERP-Digitalisierungs- & Innovationskredit / ERP-Mezzanine
  • ERP-Beteiligungsprogramm

Allgemein

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